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Tipps

Bis zu 600 Euro vom Staat !

Private Haushalte können Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Anerkannt werden Ausbesserungsarbeiten im kleineren Stil sowie diverse Schönheitsreparaturen. Diese werden unter haushaltsnahe Dienstleistungen gezählt und sind seit Januar 2003 im Einkommensteuergesetz (§ 35a) geregelt.

Was ist zu beachten?

Die Leistung von Diensten muss im Vordergrund stehen und nicht die Warenlieferung. Gemeint sind regelmäßig anfallende Arbeiten die im Normalfall durch Haushaltsmitglieder erledigt werden können. (z.B. Dachrinnenreinigung)
Der Fiskus zahlt max. 600 € (20 % von 3.000 €) pro Jahr für Handwerkerrechnungen.
Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung sowie ein bargeldloser Zahlungsverkehr. (Überweisung muss auf dem Kontoauszug erscheinen).

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